VAT MOSS in Verkaufstransaktionen
VAT MOSS ist nur auf den Verkauf einer digitalen Dienstleistung an einen Kunden anwendbar, für den das VAT MOSS-Tracking aktiviert ist. Beim Erstellen einer Verkaufstransaktion, d.h. Angebot, Rechnung, Verkaufsauftrag usw., stellen Sie sicher, dass
Das VAT MOSS-Tracking des Kunden aktiviert ist.

Der hinzugefügte Artikel eine digitale Dienstleistung ist.
Der Mehrwertsteuersatz für das EU-Mitgliedsland, in das Sie die Dienstleistung verkaufen, sollte ausgewählt werden.

Nach Abschluss der anderen relevanten Informationen können Sie die Rechnung an Ihren Kunden senden.
Sobald die Verkaufstransaktion gesendet wurde, werden die Steuerinformationen im MOSS-Bericht aufgezeichnet.
Hinweise:
- Sie können den Verkauf digitaler Dienstleistungen für verschiedene Länder nicht in einer einzigen Verkaufstransaktion (Rechnungen, Angebote, Verkaufsaufträge usw.) aufzeichnen. Jedes Land sollte eine separate Verkaufstransaktion haben.
- Der Mehrwertsteuersatz anderer Mitgliedsländer ist nicht anwendbar für die digitale Dienstleistung, wenn das MOSS-Tracking für die Transaktion nicht aktiviert ist.
- Eine beliebige Anzahl von Digitalen Dienstleistungs-Artikeln kann in einer einzigen Verkaufstransaktion für dasselbe Land hinzugefügt werden.
Profi-Tipp: Bei der Verarbeitung des Verkaufs von grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen ist es wichtig, den Ort der Lieferung zu kennen, um den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Um den Prozess der Beschaffung dieser Informationen zu erleichtern, können Sie den Wohnsitz Ihrer Kunden basierend auf vorhandenen Beweisen annehmen und die in diesem Land geltende Mehrwertsteuer anwenden. Während Zoho Books nicht die Möglichkeit bietet, die Beweisinformationen direkt einzugeben, empfehlen wir, Benutzerdefinierte Felder zu verwenden, um diese Informationen zu Ihrem eigenen Gebrauch beim Erstellen von Rechnungen zu speichern.